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Ab nächstem Jahr soll das möglich werden, wovor Datenschützer seit Jahren warnen. Die staatlichen Institutionen verkaufen private Daten an Unternehmen weiter, welche diese zu Werbezwecken einsetzen können. Vorreiter solcher Initiativen ist Sachsen. In diesem Bundesland wird der Verkauf ab Januar legalisiert. „Sehr geehrter Herr Mustermann. Sicherlich haben Sie sich schon einmal mit Gott auseinander gesetzt. Um Ihnen dadurch entstandene Fragen zu beantworten, möchten wir Sie gerne zu unserem Gottesdienst am Sonntag um 10 Uhr in ihrer Kirche ihres Vertrauens einladen.“ Was klingt wie ein schlechter Aprilscherz, kann ab nächstem Jahr für sächsische Einwohner Realität werden, denn ab Januar soll das Kernmelderegister seinen Betrieb aufnehmen. Dahinter verbirgt sich nichts weiter als eine onlineverfügbare Datenbank in der alle relevanten Daten eines Bürgers erfasst sind. Der Zugriff ist langfristig für alle möglich, natürlich gegen eine Gebühr. Das Land Sachsen hofft hierdurch Mehreinnahmen in Höhe von einer halben Million Euro in die leeren Kassen zu spülen. Die Abfrage der Daten, wie zum Beispiel die aktuelle Wohnanschrift, wird durch ein „Hochsicherheitsverfahren“ für alle Abfragenden erleichtert. Will man die aktuelle Anschrift einer Person in Erfahrung bringen, reicht die Angabe des vollen Namen, sowie des Geburtsdatum und des Geburtsortes aus. Anschließend bekommt man die Auskunft und kann Sie für beliebige Zwecke einsetzen, wie zum Beispiel für aktive Werbung. Dass Sachsen kein Einzellfall bleiben wird, zeigt das Melderechtsrahmengesetz. Nach diesem darf jedes Bundesland eine solche Datenbank einrichten und die Daten ihrer Bürger über das Internet verkaufen. Eine Begrenzung der Anfragen ist explizit nicht vorgesehen wie im §21 Absatz 1 nach zu lesen ist. Die einzige Möglichkeit, die Weitergabe seiner persönlichen Daten zu unterbinden, liegt in der Einrichtung einer Übermittlungssperre. Die entsprechenden Formulare dazu findet man im Internet unter dem Suchbegriff „Antrag auf Einrichtung Übermittlungssperre“ und der Angabe der jeweiligen Stadt bei der man gemeldet ist. Hierbei sollte man jedoch beachten, dass diese Erklärung nach jedem Umzug erneuert werden muss, da diese ansonsten erlischt.
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